Dienstag, 23. November 2010

Rente wegen Erwerbsminderung

§ 43 SGB VI - Rente wegen Erwerbsminderung

Einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, wenn man:

1. (medizinisch betrachtet) teilweise oder voll erwerbsgemindert ist,
2. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt hat,
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.

Der Begriff der Erwerbsminderung ist mit dem Begriff der Arbeitsunfähigkeit nicht gleich zu setzen. Erwerbsgemindert ist derjenige, der dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vollschichtig (6 Std. und mehr) zur Verfügung stehen kann. Derart Renten werden regelmäßig befristet gewährt, und sind vor dem entsprechenden Wegfalldatum auf Weitergewährung zu beantragen.

Für die Renten wegen Erwerbsminderung gibt es eine Reihe an Sonder- und Übergangsvorschriften §§ 43 & 44 i.d.F. 31.12.2000, 240, 241, 302, 302a, 302b. Auch höchstrichterliche Rechtssprechung ist für die Umsetzung evtl. Leistungsansprüche ggf. zu beachten (z.B. Berufschutz, Mehrstufenschema, u.a.).

Montag, 22. November 2010

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB VI)

Die Voraussetzungen für diese Rente sind:

1. Vollendung des 65. Lebensjahres,
2. vor bzw. bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter anerkannt (mind. GdB 50),
3. Erfüllung der Wartezeit von 35 (Versicherungs-)Jahren.

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nach Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Hierbei sind ggf. Rentenabschläge in Kauf zu nehmen.

Für Versicherte die vor dem 1.01.1964 geboren sind, sind die Sonderregelungen in § 236a SGB VI sind zu beachten.



Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 236a SGB VI)


Die Voraussetzungen für diese Rente sind:

1. vor dem 1. Januar 1964 geboren sein,
2. Vollendung des 63. Lebensjahres,
3. vor bzw. bei Beginn der Rente als Schwerbehinderter anerkannt (mind. GdB 50),
4. Erfüllung der Wartezeit von 35 (Versicherungs-)Jahren.

Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich. Hierbei sind ggf. Rentenabschläge in Kauf zu nehmen.

Für Versicherte die nach dem 1. Januar 1952 geboren sind, wurde die Altersstufe der vorzeitigen Inanspruchnahme stufenweise angehoben.

Ein im Juni 1952 geborener Versicherte kann diese Rente z.B. erst mit 60 1/2 Jahren beanspruchen. Ein im Jahr 1958 geborener Versicherte z.B. erst mit 61 Jahren.

Freitag, 12. November 2010

Krankenkassenreform zum 1.01.2011

Heute hat der Bundestag die Reform der Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Das Gesetz tritt zum 1.01.2011 in Kraft und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Durch die Reform soll ein Milliarden-Defizit verhindert werden. Das Gesundheitssystem solle hierdurch stabilisiert werden, und auch für zukünftige Generationen eine verlässliche medizinische Versorgung auf hohem Niveau garantieren.

Das neue System sieht einkommensunabhängige Zusatzbeiträge vor. Der Beitragssatz wird zudem insgesamt auf 15,5% angehoben. Hierbei wäre jedoch zu beachten, dass dieser Beitrag nicht mehr zu identischen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen ist. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 7,3% begrenzt. Hierbei sollen die Arbeitskosten von den Gesundheitskosten entkoppelt werden, um Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.

Für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bedeutet dies neben dem anteiligen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von dann 8,2%, eine einkommensgelöste Mehrbelastung durch pauschale Zusatzbeiträge.

Donnerstag, 11. November 2010

rbb-online - Stimmt die Rente?

Ein weiterer TV-Bericht zur Thematik der fehlerhaften Rentenbescheide wurde in der Sendung zibb am 8.11.2010 im rbb ausgestrahlt.

Auch hier hat ein Berliner Kollege, Andreas Lorenz, sehr informativ über Problematiken berichtet.

Der TV-Beitrag des rbb ist unter folgendem Link auch im Internet abrufbar:

http://www.rbb-online.de/zibb/service/geld/stimmt_die_rente_.html

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Mittwoch, 10. November 2010

n-tv Mediathek - Falsche Rentenbescheide

Der Nachrichtensender n-tv hat in seiner gestrigen Ratgebersendung u.a. das Thema der falschen Rentenbescheide behandelt.

Hierbei hat die Berliner Kollegin Martina Herbrich sehr informativ kleinere Fallbeispiele kurz dargestellt.

Der Ratgeberbeitrag von n-tv ist auch unter folgendem Link abrufbar:

http://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Falsche-Rentenbescheide-beanstanden-article1892511.html

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Montag, 8. November 2010

Rentenbescheide werden verständlicher

Die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt mit öffentlicher Presseerklärung mit, dass die Rentenbescheide verständlicher, übersichtlicher und persönlicher werden.

Mit den schwer nachvollziehbaren Fachbegrifflichkeiten, der Unübersichtlichkeit und der unpersönlichen Ansprache soll demnächst Schluss sein.

Die Entscheidungsmitteilung im Deckblatt des Bescheides soll in klarer und kurzer Sprache erfolgen. Auch Überschriften sollen zur Übersichtlichkeit der Bescheide dienen.

Mittwoch, 3. November 2010

Laut DIW 2011 wieder Rentenanpassung

Laut Berechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kann zur Rentenanpassung im Juli 2011 mit einer Rentenerhöhung von knapp einem Prozent gerechnet werden.

Grund hierfür ist die gestiegene Zahl der beitragszahlenden Erwerbstätigen. Theoretisch wäre hierbei auch die Senkung des aktuellen Beitragssatzes zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung denkbar.

Aktuelleres zum Thema Rentenanpassung 2011 finden Sie HIER