Nachfolgend möchte ich Sie ein wenig über das Grundsätzliche informieren, bitte Sie jedoch zugleich zu beachten, dass auch eine Vielzahl von Sondervorschriften greifen, welche sich in diesem Rahmen hinsichtlich deren Auswirkung auf die zu erwartende Rente leider kaum schildern lassen.
Die gesetzliche Rente ermittelt sich beitragsbezogen. D.h., wer längere Zeit oder höhere Beiträge einzahlt, der erhält in der Regel auch eine höhere Rente. Die Rente ist dynamisch, und wird je nach Wirtschaftskraft in der Regel zum 1.07. eines Jahres angepasst (Rentenanpassung 2011 um 1%).
Die monatliche Rente wird nach folgender Formel ermittelt:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
ENTGELTPUNKTE:
Die Entgeltpunkte errechnen sich aus dem Bruttoverdienst bzw. dem beitragspflichtigen Entgelt. Sie sind entscheidend für die individuelle Höhe der Rente. Dabei wird der jährliche Bruttoverdienst mit dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller versicherungspflichtigen Arbeitsnehmer ins Verhältnis gesetzt. Diesen ermittelten Wert bezeichnet man als Entgeltpunkt.
Das Durschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 30.268 Euro. Wenn Sie im Jahr 2011 z.B. 36.000 Euro brutto verdienen (3.000 Euro brutto monatlich), so erzielen sie für dieses Jahr 1,1894 Entgeltpunkte (= 36.000,- € dividiert mit 30.268,- €).
ZUGANGSFAKTOR:
Der Zugangsfaktor regelt die Zu- aber im Wesentlichen eher die Abschläge bei der Rentenberechnung. Sind keine Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen, so beträgt der Zugangsfaktor 1,0.
Abschläge fallen an, wenn z.B. eine Rente vorzeitig, vor Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. respektive vor Vollendung des 67. Lebensjahres, in Anspruch genommen wird.
AKTUELLER RENTENWERT:
Der aktuelle Rentenwert ist der geldwerte Betrag eines Entgeltpunktes. Zur Zeit beträgt der aktuelle Rentenwert 27,20 Euro; und wird zum 1.07.2011 auf 27,47 Euro angehoben.
Unter Beachtung unseres obigen Beispiels kann somit erläutert werden, dass jemand, der im Jahr 2011 36.000 Euro verdient und dabei 1,1894 Entgeltpunkte erzielt hat, einen geldwerten Rentenbetrag in Höhe von 32,35 Euro vor dem 1.07.2011 bzw. 32,67 Euro nach dem 1.07.2011 erworben hat.
Die erzielten Entgeltpunkte werden demnach aufgrund der regelmäßigen Anpassung des aktuellen Rentenwerts im geldwerten Bereich dynamisiert.
RENTENARTFAKTOR:
Dieser Faktor bestimmt die Höhe einer Rente je nach deren Art.
Bei Renten wegen Alters, voller Erwerbsminderung oder auch z.B. Erziehungsrenten beträgt dieser Faktor immer 1,0.
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat einen Rentenartfaktor von 0,5. Eine kleine Witwen oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr hat einen Faktor von 0,25, die große Witwen oder Witwerrente hingegen einen Faktor von 0,55.
Halbwaisen bekommen einen Faktor von 0,1, Vollwaisen von 0,2.
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