Freitag, 18. März 2011

2011 steigen die gesetzlichen Renten um 1%

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2011 fest.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen: "Ich freue mich, dass trotz des Ausgleichs für die Rentengarantie bereits in diesem Sommer ein spürbares Plus für die Rentnerinnen und Rentner möglich ist. Es war gut, dass die Rentengarantie im vergangenen Jahr ein rechnerisch gebotenes Absenken der Rente verhindert hat."

Einzelheiten und Hintergrund:

Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung... Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung im Jahr 2010 beträgt 3,10 Prozent in den alten Ländern und 2,55 Prozent in den neuen Ländern...

Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt in diesem Jahr mit 0,46 Prozent anpassungsdämpfend. Auch der sogenannte Riester-Faktor geht in die Rentenanpassung ein. Er wirkt sich in diesem Jahr - wegen der nächsten Stufe der "Riester-Treppe" und bei unverändertem Beitragssatz in 2010 - mit 0,64 Prozent dämpfend auf die Rentenanpassung aus.

Aus diesen Daten ergäbe sich rechnerisch eine Rentenanpassung von 1,99 Prozent in den alten Ländern und 1,41 Prozent in den neuen Ländern. Beginnend mit der diesjährigen Rentenanpassung wird jedoch der Ausgleichsbedarf abgebaut, der durch Anwendung der Schutzklausel in den vergangenen Jahren entstanden ist. Eine Rentensteigerung darf durch die Wirkung von Nachhaltigkeits- und Riester-Faktor zwar gedämpft werden. Eine positive Rentenanpassung darf sich dadurch jedoch nicht ins Negative kehren. Diese nicht realisierten Wirkungen müssen im Sinne der Generationengerechtigkeit ebenso nachgeholt werden wie die aufgrund der Rentengarantie im letzten Jahr nicht vorgenommene Rentenminderung.

Dieser Ausgleichsbedarf beträgt in den alten Ländern 3,81 Prozent, in den neuen Ländern 1,83 Prozent. Um ihn abzubauen, werden in den kommenden Jahren die jeweils rein rechnerisch möglichen positiven Rentenanpassungen halbiert.

Zum 1. Juli 2011 steigt der aktuelle Rentenwert in den alten Ländern von gegenwärtig 27,20 Euro um 0,99 Prozent auf 27,47 Euro... Aufgrund einer besonderen Schutzklausel Ost dürfen die Renten in den neuen Ländern nicht weniger stark steigen als in den alten Ländern. Sie steigen mindestens um den selben Prozentsatz wie in den alten Ländern. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt entsprechend von gegenwärtig 24,13 Euro auf 24,37 Euro.

Lesen Sie den ganzen Artikel auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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