PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 11.11.2019
Die Grundrente bewahrt viele
Versicherte vor Armut im Alter – eine echte Würdigung der Lebensleistung
ist sie in der vorliegenden Form jedoch nicht.
Die Grundrente kommt mit
Einkommensprüfung unter Berücksichtigung von Freibeträgen.
Geringverdiener mit 35 Versicherungsjahren können jetzt auf annähernd 80
% einer Durchschnittsrente kommen.
„Grundsätzlich ist das Konzept einfach, nachvollziehbar und
gerecht: Nach jahrzehntelanger Beitragszahlung sollen Versicherte ein
bestimmtes Mindestrentenniveau erreichen, ohne beim Staat oder dem
Rententräger als Bittsteller auftreten zu müssen. Damit könnte das
Vertrauen in die gesetzliche Rente als wichtigster Baustein der
Alterssicherung nachhaltig gestärkt werden.“, erklärt Anke Voss,
Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
„Eine grundsätzliche Würdigung der Lebensleistung, wie sie von allen
Regierungsparteien seit Jahren versprochen wurde, ist im vorliegenden
Koalitionsbeschluss aber leider nicht zu erkennen.“, bedauert Voss.
Die Grundrente erreicht in der vorgelegten Form nämlich nur einen
Teil der Geringverdiener, weshalb der Bundesverband der Rentenberater
e.V. die geplante Einkommensprüfung nach wie vor für problematisch hält.
Dem deutschen Rentensystem ist eine solche Prüfung bei Anrechten aus
eigenem Erwerbsleben eigentlich fremd.
„Natürlich ist eine Grundrente ‚mit Prüfung‘ besser als gar keine.
Aber wenn der Partner zu viel verdient, ist die Lebensleistung der
Betroffenen eben weiterhin weniger oder gar nichts wert.“
Im Übrigen werden bei anderen Alterseinkommen keine Abstriche auf der
Basis der Familieneinkommen gemacht. Reguläre Altersrenten sowie
Pensionen von Beamten werden auch bei zusätzlichen Familieneinkommen in
der Regel voll ausgezahlt. Bei Beamten kommt die (vergleichbare)
Aufstockung auf die Mindestpension ebenfalls ohne jegliche
Einkommensprüfung aus.
Positiv bewertet Voss, dass sowohl bei Einkommensgrenzen als auch bei
den Grundrentenzeiten Gleitzonen eingerichtet werden sollen. So kann
sichergestellt werden, dass auch Versicherte mit etwas weniger als 35
Beitragsjahren oder geringfügig höherem Einkommen von der Grundrente
profitieren. Abzuwarten bleibt, wie groß der Verwaltungsaufwand für die Einkommensprüfungen tatsächlich wird.
Ob zum Austausch der erforderlichen Daten wirklich - wie jetzt
angekündigt - ein einfacher Abgleich mit dem Finanzamt ausreicht, darf
bezweifelt werden.
„Das berührt ja auch massiv den Datenschutz.“, erklärt Voss. „Wie
sollen denn z.B. bei getrennt veranlagten Partnern Daten ohne Zustimmung
der Betroffenen ‚einfach‘ ausgetauscht werden.“
Erfreulich ist aus Sicht des Bundesverbands der Rentenberater e.V.
die beabsichtigte Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen auf
Betriebsrenten. „Das ist ein wichtiger Schritt.“, betont Voss. „Davon sind nämlich
bis zu 18 Millionen Menschen betroffen, die u.U. Aussicht auf eine
Betriebsrente haben.“ Die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen
Freibetrag bedeutet für viele Leistungsempfänger eine spürbare
Entlastung und de facto mehr Geld im Portemonnaie.
Gerade im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung erhofft sich der
Bundesverband der Rentenberater e.V. weitere Anreize von der Politik. „In jedem Fall müssen jetzt weitere Anstrengungen im Kampf gegen
Altersarmut folgen. Auch andere Risikogruppen müssen nun besser
abgesichert werden.“, so Voss weiter. Zwar werden beispielsweise
erwerbsgeminderte Rentner seit Anfang 2019 bessergestellt, wirklich
armutsfest wird die Rente in vielen Fällen aber trotzdem nicht sein.
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