Ein Fall aus der Praxis:
Anfang April besuchte mich ein Mandant mit der Bitte seinen Rentenbescheid auf dessen Richtigkeit rechnerisch zu überprüfen. Vorgelegt wurden mir hierbei eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 11.09.2015 und ein Rentenbewilligungsbescheid der gleichen Behörde vom 29.03.2016.
Bereits auf dem ersten Blick konnte dabei erkannt werden, dass zwischen der Auskunft vom September 2015 und dem Bescheid vom März 2016 eine erhebliche Abweichung im Rentenbruttobetrag ersichtlich war. Mit Auskunft wurde dem Versicherten mitgeteilt, dass eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zum September 2015 brutto 1.696,46 Euro monatlich betragen würde. Mit Rentenbewilligungsbescheid vom 29.03.2016 wurde dem Versicherten ab 1.05.2015 jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von nur noch monatlich 1.524,79 Euro brutto gewährt. Damit also monatlich 171,67 Euro weniger als zuvor behördlich ohne Rechtsverbindlichkeit ausgegeben.
Nach Prüfung des Bescheides konnte auch der Fehler unmittelbar ermittelt werden. Bei der Berechnung der Entgeltpunkte für die nachgewiesenen Zeiten nach deutsch-polnischem Rentenabkommen hat die Behörde eine Kürzung um 0,7 durchgeführt. Diese Kürzung war entsprechend der rechtlichen Vorschriften aufzuheben und die Rente neu zu berechnen. Im Widerspruchsverfahren wurde gegenüber der Behörde namens und im Auftrag meines Mandanten dementsprechend begründet.
Mit Bescheid vom 14.07.2016 hat die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid korrigiert und dem Widerspruch abgeholfen. Die monatliche Bruttorente des Versicherten beträgt somit ab dem 1.05.2015, begründet mit einem Leistungsfall / Eintritt der Erwerbsminderung zum 8.10.2014, fortan 1.630,85 Euro und nach Rentenanpassung zum 1.07.2016 gar 1.735,73 Euro. Dies entspricht centgenau dem ermittelten Rentenbetrag aus der rechnerischen Bescheidprüfung (siehe Foto). Unser Mandant erhält neben der nun deutlich höheren Monatsrente auch eine Nachzahlung von insgesamt 1.838,36 Euro. Die Kosten der Bescheidprüfung als auch für das durchgeführte Widerspruchsverfahren haben sich in diesem Fall durchaus gelohnt, und dabei steht die sachliche Prüfung der Versicherungszeiten noch aus...
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