Dienstag, 6. September 2016

Pflegegeld auch ins Ausland?

Wer kennt ihn nicht, den "Gastarbeiter", der in den 60er Jahren nach Deutschland gekommen ist, Familie gegründet hat und bei Erreichen des Rentenalters wieder zurück in die alte Heimat zog? Oder den Deutschen, der seinen Ruhestand teilweise oder auf Dauer unter der Sonne Spaniens verbringt?

Was passiert denn nun, wenn eine dieser Personen im Ausland (EU, EWR oder Schweiz) lebend zum Pflegefall wird? Hat diese Person mit seinen Deutschen Rentenbezügen dann auch Anspruch auf Pflegegeld?

Der EuGH sagt ja, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen. Eine Deutsche Kranken- bzw. Pflegeversicherung muss auch bei Verzug ins Ausland, z.B. über den Bezug einer Rente (KVdR), gezahlt werden. Viele Rentner verbringen ihr Lebensalter in der "alten" oder "neuen" Heimat. Hierbei bleibt aufgrund der Deutschen Rente die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner erhalten, wenn im Ausland keine vergleichbaren Bezüge gezahlt werden und somit kein Versicherungschutz im ausländischen Wohnland besteht. Wird nun eine solche Person zum Pflegefall, so kann es durchaus sein, dass ein Anspruch auf Pflegegeld besteht.

Ein weiterer Vorteil: Wer einen Angehörigen, der als pflegebedürftig anerkannt ist, wöchentlich mindestens 14 Stunden betreut, erwirbt dadurch unter Umständen ebenfalls Rentenansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung. 

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