Dienstag, 1. November 2011

Diabetes, Epilepsie, Herzfehler: Autofahren mit Rezept

Für Menschen mit schweren oder chronischen Krankheiten ist der Führerschein keine Selbstverständlichkeit.

Gemäß § 2 der Fahrerlaubnisverordnung gilt:

"Wer sich infolge körperlicher Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet."

Wird nachgewiesen, dass ein Verkehrunfall durch fahrlässigen Umgang mit einer eigenen Krankheit verursacht wurde, gibt es ähnlich Konsequenzen wie bei einer Alkoholfahrt ab 1,1 Promille (medizinisch-psychologische Untersuchung, Geldstrafe und Punkte in Flensburg, ggf. Entziehung der Fahrerlaubnis, strafrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen). Jeder Autofahrer ist verpflichtet sich im Umgang mit seiner Krankheit eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst zu verhalten. Es muss sichergestellt werden, dass er nur dann fährt, wenn er fahrtüchtig ist.

Erlangt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von schweren oder chronischen Krankheiten, muss sie einschreiten. Dazu gehören Herzerkrankungen, Diabetes, Lungen- & Bronchialleiden (z.B. Asthma) und neurologische Erkrankungen wie Epilepsie oder Schlafapnoe. Die Führerscheinstelle ordnet dann eine amts- oder fachärztliche Untersuchung an. Die Ärzte gehen nach den Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrereignung vor und stellen fest, ob jemand den Führerschein machen oder behalten darf. Manchmal sind bestimmte Auflagen, zum Beispiel regelmäßig Gesundheitschecks, nötig.


Den kompletten Aufsatz finden Sie in der ADAC Motorwelt Heft 10 Oktober 2011

Info-Linklist:
Angeborener Herzfehler - www.emah.de
Diabetes - www.diabetikerbund.de & www.diabetes.de
Epileptiker - www.izepilepsie.de

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