Rentner dürfen bei privater Fortführung einer Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge) über den ehemaligen Arbeitgeber nicht mit Krankenkassenbeiträgen voll belastet werden.
Das BVerfG hat sich unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1660/08 mit der Fragestellung beschäftigt, ob aus Kapitalleistungen einer ehemals betrieblich abgeschlossenen Versicherung bei teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner Beiträge zur Kranken- & Pflegeversicherung abzuführen sind.
Das BVerfG erkennt bei Abverlangen von entsprechenden Beiträgen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, und hat die zu beurteilende Angelegenheit nach Verfassungsbeschwerde erneut zur Entscheidung an das Bundessozialgericht zurückverwiesen.
Bei Vertragsübernahme durch den Arbeitnehmer wird die Versicherung aus Sicht des BVerfG vollständig aus dem betrieblichen Bezug gelöst.
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