1100 betroffene Rentner der Zusatzversorgungskasse Baden-Württemberg (ZVK) erhalten eine höhere Rente.
Nach Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung (siehe auch Ausgabe vom 27.10.2010) sagt die ZVK eine Einzelfallprüfung für alle Benachteiligten zu.
Die ZVK wird alle betroffenen Ruheständler, die nach ihrer Beschäftigung im öffentlichen Dienst eine als Strafmaßnahme gedachte Kürzung ihrer Zusatzrente aus formalen Gründen dulden müssen, in ihrer Landessprache anschreiben und prüfen, „ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Billigkeitsentscheidung vorliegen“.
Bestraft bzw. sanktioniert wurden all die Beschäftigten und ZVK-Versicherten, die es versäumt hatten, zum Zeitpunkt der Systemumstellung im Jahr 2002 innerhalb einer Frist eine gesonderte Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung beizubringen. Viele der Betroffenen wissen nicht, dass sie bestraft worden sind.
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