Bundesverband der Rentenberater plädiert für die Ausweitung des Sozialschutzpakets.
Für dieses Jahr gilt: Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann in 2020 bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Davon können alle Rentner profitieren, die vor Corona nur 6.300 Euro dazuverdienen durften.
Die Neuregelung, die zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet
ist, sollte vor allem dort Anreize setzen, wo dringend Arbeitskräfte
gebraucht werden.
Diese Regelung hatte der Bundesverband der
Rentenberater e.V. ausdrücklich unterstützt, zumal sich - durch weiter
geleistete Beiträge - auch die laufende Altersrente später erhöht.
„Aktuell
müssen wir wohl davon ausgehen, dass uns die Pandemie mit all ihren
Folgen noch eine Weile begleitet.“, sagt Anke Voss, die Präsidentin des
Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Deswegen plädieren wir unbedingt
dafür, dass die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten für
Flexi-Rentner auf 2021 ausgeweitet werden.“, betont Voss.
"Eine Verlängerung wäre jetzt das richtige Signal!"
Auf unbestimmte Zeit werden viele Menschen weiter Kurzarbeitergeld beziehen müssen und damit weniger Geld in der Tasche haben.
„Für
ältere Arbeitnehmer könnte es sinnvoll sein, eine vorgezogene
Teil-Rente zu beantragen. Auf diese Weise könnten sie den
Verdienstausfall ausgleichen.“
Und nicht nur Neu-Rentner
profitieren von der Regelung. Auch wer schon eine abschlagsfreie Rente
bezieht, könnte nun weiter oder wieder arbeiten, da die Rente bis zur
Einkommensgrenze von 44.590 Euro unberührt bliebe.
Positiver
Nebeneffekt: Da weiter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt
werden, gibt es später auch mehr Rente. Mit Erreichen der
Regelaltersgrenze wird die Rente neu berechnet und erhöht sich
entsprechend.
Vor den Corona-Hilfen war das für langjährig
Versicherte nicht attraktiv, weil das erzielte Einkommen über 6.300,-
Euro die Rente anteilig reduziert hat. Durch die Regelungen des
Sozialschutzpakets bleibt die Rente bis zur Hinzuverdienstgrenze von
44.590 Euro unberührt.
Allerdings soll diese Regelung am 31.
Dezember 2020 enden und bislang ist von der Bundesregierung über eine
Verlängerung nicht entschieden worden.
„Dieses sinnvolle Instrument sollte jetzt unbedingt verlängert
werden, weil es sowohl für den Einzelnen als auch für Unternehmen
wirtschaftliche Anreize setzt, die zur Abfederung der Krise führen
können.“, sagt Voss.
„Gerade im Gesundheitsbereich oder in der Bildung könnte so qualifiziertes Personal zurückgewonnen werden.“, verdeutlicht Voss.
Wichtig: Den Vorgang unbedingt von einem Rentenberater prüfen lassen
Die Kombination Rente plus Einkommen kann sich im Einzelfall aber
auch negativ auswirken, z.B. wenn Versicherte Krankengeld oder eine
Betriebsrente beziehen. Sogar die oben beschriebenen positiven Effekte
beim Kurzarbeitergeld könnten sich umkehren.
Der Bundesverband
der Rentenberater e.V. hatte bereits in seiner Stellungnahme zum
Sozialschutzpaket gefordert, dass negative Konsequenzen auf jeden Fall
ausgeschlossen werden müssen.
„Wir würden uns wünschen, dass der
Gesetzgeber nun bei einer Verlängerung die Chance nutzt,
sicherzustellen, dass die Regelung nur zu Gunsten der Versicherten
wirkt.“, sagt Voss.
Ob sich die Neuregelung nun im Einzelfall
tatsächlich positiv auswirkt, sollten Versicherte also unbedingt von
registrierten Rentenberatern prüfen lassen.
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