PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 18.06.2020
Durch das Corona-Schutzpaket können Rentner im Jahr 2020 bis zu
44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Außerdem
erhöht sich durch die weiteren Rentenbeiträge die spätere Altersrente.
Renten-Tipp: Anspruch jetzt prüfen lassen!
Wer bis zum 30. Juni 2020 einen Rentenantrag stellt, bekommt unter Umständen rückwirkend Rente ab 1. Januar 2020.
Volle Rente plus volles Gehalt
Wer eine
vorgezogene Altersrente bezieht und weiterarbeitet, kann in diesem Jahr
bis zu 44.590 Euro dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Davon profitieren natürlich alle arbeitenden Rentner, die vor Corona nur
6.300 Euro dazuverdienen durften. Die Neuregelung, die zunächst bis zum
31. Dezember 2020 befristet ist, sollte vor allem dort Anreize setzen,
wo dringend Arbeitskräfte gebraucht werden.
Gerade für Rentner mit einer abschlagsfreien Altersrente
ist der finanzielle Anreiz weiterzuarbeiten, besonders hoch. Bis zur
Hinzuverdienstgrenze von 44.590 Euro erfolgt keine Anrechnung auf die
Altersrente.Für Viele war der Bezug einer Altersrente für
besonders langjährig Versicherte bisher nicht attraktiv, wenn sie in
ihren aktuellen Jobs (zu) gut verdienten. Das erzielte Einkommen hätte
die gesetzliche Rente reduziert. Gegebenenfalls sogar auf Null. Das ist
nun mit den Regelungen des ersten Sozialschutzpakets anders. Bis zur
Grenze von 44.590 Euro bleibt die Rente unberührt.
Da für die neben der Rente ausgeübte Beschäftigung auch weitere
Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, erhöhen diese den
späteren Rentenanspruch. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die
Rente dann neu berechnet und erhöht sich entsprechend.
Besonders attraktiv: Wer den Rentenantrag bis Ende Juni
stellt, erhält die Rente gegebenenfalls sogar rückwirkend ab Januar
2020.
Ob sich die Neuregelung bei der Hinzuverdienstgrenze
für die Flexi-Rente allerdings im Einzelfall wirklich positiv auswirkt,
sollten Versicherte unbedingt von registrierten Rentenberatern prüfen
lassen.
Versicherte, die auf Basis der neuen Regelungen eine Frühverrentung
in Betracht ziehen, sollten deswegen auf jeden Fall vorher Kontakt zu
einem registrierten Rentenberater aufnehmen.
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