Ein Fall aus der Praxis
Anfang des Jahres sprach eine Versicherte mit Ihrem Rentenbescheid vor und wollte diesen auf seine Richtigkeit geprüft haben.
Der am 7.03.1951 geborenen Versicherten wurde mit Rentenbeginn zum 1.04.2014 nach dreijähriger Altersteilzeitarbeit eine Altersrente für Frauen in Höhe von monatlich netto 1.275,91 Euro zuerkannt. Diese Rentenart beinhaltet einen Rentenabschlag bzw. eine dauerhafte Minderung von 7,2%.
Durch die Rentenreform zum 1.07.2014 und die damit verbundene Verbesserung der sogenannten Mütterrente, als auch durch die Erhöhung des allgemeinen Rentenwerts zum selbigen Zeitpunkt, hätte sich die monatliche Nettorente der Versicherten bereits um 41,83 Euro auf 1.317,75 Euro erhöht.
Da die Versicherte jedoch die Voraussetzungen für die mit Rentenreform 2014 neugeschaffene und abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei Vollendung des 63. Lebensjahres ebenfalls erfüllte, wurde ermittelt wie sich die Verschiebung des Rentenbeginns auf den Stichtag zum 1.07.2014 auswirkt.
Hierbei kamen wir zu dem Ergebnis, dass diese "neue" Rente weitere 102,17 Euro monatlich netto höher sein würde. Der monatliche Rentenzahlbetrag würde sodann 1.419,92 Euro betragen.
Die Versicherte hat sich demnach entschieden auf den Rentenbezug für die Monate April, Mai und Juni 2014 zu verzichten und die gezahlten Renten i.H.v. insgesamt 3.827,76 € an die Deutsche Rentenversicherung zurückzubezahlen.
Durch die dann ab 1.07.2014 höhere Rente amortisiert sich der obige Rückzahlungsbetrag bereits nach nur ca. 3 Jahren und 2 Monaten. Wir sind der Meinung, dass unsere Mandantin hierbei ein sagenhaftes wirtschaftliches Geschäft gemacht hat.
Oder wie sehen Sie das? Würden Sie auf eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von 100,- € verzichten, wenn der Beitragsaufwand hierfür gerade mal 4.000,- € beträgt? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!
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