Zusatzversorgung: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung für verfassungswidrig erklärt (Aktenzeichen 1 BvR 1409/10). Der Beschluss sieht vor, dass die gesetzlichen Mutterschutzfristen bei der Ermittlung der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für einen Leistungsanspruch aus der Zusatzversorgung zu berücksichtigen sind. Eine Anhebung der Betriebsrente war nicht Gegenstand des Verfahrens, so dass ein Anspruch auf eine höhere Betriebsrente daraus nicht abgeleitet werden kann.Der Beschluss kann nicht unmittelbar von der ZVK umgesetzt werden. Zunächst sind die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes gefordert, eine rechtliche Grundlage für die Anrechnung der Mutterschutzzeiten auf die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) in der Zusatzversorgung zu schaffen. Dies wird im Rahmen der zurzeit laufenden Tarifvertragsverhandlungen zum Zusatzversorgungsrecht erwartet. Sobald sich die Tarifvertragsparteien auf eine Neuregelung verständigt haben, wird die ZVK diese entsprechend umsetzen.
Freitag, 3. Juni 2011
Mutterschutzzeiten in der ZVK
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