Donnerstag, 7. Februar 2019

"Neue" Grundrente

PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 03.02.2019
 
Ein Konzept gegen Altersarmut, das den Namen verdient!“
Bundesverband der Rentenberater e.V. unterstützt die neue Grundrente von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Der Bundesverband der Rentenberater e.V. hat die aktuellen Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. „Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, müssen im Alter mehr bekommen als die Grundsicherung.“, erklärt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.

Ab dem 1. Januar 2021 sollen die Renten von Geringverdienern aufgewertet werden. Wer künftig nach 35 Beitragsjahren weniger als 80% des Durchschnittsverdienstes erzielt hat (im Jahresschnitt), soll pauschal aufgewertet werden. Auch wer immer nur Mindestlohn verdient hat, würde so eine Rente von circa 900 Euro bekommen.

Da finden sich Ideen aus der ‚Rente nach Mindestentgeltpunkten‘ wieder, die wir seit Jahren fordern. Gut ist, dass die Grundrente nicht nur für Neu-, sondern auch für Bestandsrentner gelten soll.“, findet Voss. „Die ursprünglichen Pläne zur Grundrente waren noch eine ziemliche Enttäuschung. Das neue Konzept passt für mich deutlich besser.

Aus Sicht der Rentenexpertin bestechen die neuen Vorschläge besonders durch die unbürokratische Umsetzung. Die Gesamtentgeltpunkte werden durch mindestens 35 Versicherungsjahre geteilt - wer auf weniger als 0,8 Punkte kommt, wird höher bewertet. Auf diese Weise werden nicht nur Versicherte mit Mindestlohn erfasst, sondern auch Geringverdiener, die etwas mehr als Mindestlohn verdienen. Da eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung entfallen soll, bleibt der bürokratische Aufwand gering.

Abzuwarten bleibt aus Sicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. wie die Idee tatsächlich ausgestaltet wird. Vor allem hinsichtlich der Zeiten, die zu den 35 Jahren angerechnet werden. Dazu heißt es bisher: 35 Jahre mit Beitragszahlung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit.

Was ist z.B. mit denen, die etwas mehr als geringfügig beschäftigt waren? Werden die dann auch pauschal höher bewertet?“, fragt Voss. „Und inwieweit das Konzept Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien hilft, die vielleicht nicht ganz auf 35 Jahre kommen, muss sich auch noch zeigen.“

Davon betroffen sind davon vor allem Menschen im Osten Deutschlands, denen die neue Grundrente vielleicht nichts bringt.

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